Erste Erfahrungen praxisnah sammeln
Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift
Ein Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe können Sie im Rahmen Ihres Anerkennungsjahres der Erzieherausbildung machen, als freiwilliges Orientierungspraktikum oder selbstverständlich auch für die Aufnahme oder während eines Studiums. Jetzt bewerben
Ihre Aufgaben während eines Praktikums in der Kinder- und Jugendhilfe können sehr vielfältig sein. Sie begleiten Fachkräfte im Alltagsgeschäft in verschiedenen Wohngruppen, unterstützen bei den Hausaufgaben, führen Aktionsdienste mit den Jugendlichen durch oder erarbeiten selbstständig Projekte mit Einzelnen oder Gruppen. Sie werden dabei nicht für Nacht- oder Wochenenddienste eingesetzt.
Wenn Sie Ihre Ausbildung zum Erzieher am Helene Weber-Berufskolleg, an der Edith Stein-Schule, dem Theresia Gerhardinger-Berufskolleg oder der Marienschule absolvieren, können Sie bei uns Ihr Pflichtpraktikum absolvieren, da wir seit Jahren eine sehr enge Kooperation mit den Schulen pflegen. Selbstverständlich nehmen wir auch Bewerbungen von anderen Schulen entgegen. Ein Schulpraktikum, wenn Sie unter 18 Jahren sind, ist nicht möglich, da die Betreuten teilweise älter sind oder kurz vor der Volljährigkeit stehen.
Tipps für Ihre Bewerbung
- Das Praktikum soll mindestens drei Monate dauern
- Ihre Bewerbung sollte umfassen: Anschreiben, Lebenslauf, Foto, Ausbildungsstand oder Stand des Studiums. Bei einem Pflichtpraktikum aufgrund einer (hoch)schulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung, muss die Schul- bzw. Studienordnung mit eingereicht werden.
- Da unsere Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe an unterschiedlichen Standorten zu finden sind (Paderborn, Warburg, Lippstadt, Geseke, Erwitte, Bergkamen), würde uns ein Wunschort bei der Weiterleitung der Bewerbung weiterhelfen. Über die unterschiedlichen Angebote in den Wohngruppen können Sie sich ausführlich auf unserer Homepage informieren.
- Es ist gut, sich rechtzeitig zu bewerben, da die Praktikumsplätze begrenzt sind. Vor allem Bewerbungen für das Anerkennungsjahr erreichen uns oft sehr früh.
- Bitte geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie ein Praktikum machen möchten.
- Die Vergütung während eines Praktikums richtet sich in erster Linie nach der Praktikantenordnung des BAT-KF (PraktO) und dem Mindestlohngesetz und ist abhängig von der Art des Praktikums. Gern stehen wir Ihnen für detaillierte Informationen zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
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